Disziplinarrecht

Wenn Sie sich verantworten müssen, zählt jeder Schritt

Ein Brief der Ärztekammer, eine Einladung zum Gespräch beim Disziplinarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, ein Hinweis auf ein eingeleitetes Verfahren: Für viele Ärzte ist das ein Moment, in dem plötzlich Unsicherheit und das Gefühl entstehen, allein einem System gegenüberzustehen, das eigene Regeln und eine eigene Sprache hat.

Dabei ist es genau in dieser Situation wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten und sich frühzeitig fachkundig begleiten zu lassen. Wer zu spät reagiert oder glaubt, ein Verfahren werde sich schon von selbst klären, riskiert mehr, als er ahnt. Denn disziplinarrechtliche Verfahren haben das Potenzial, berufliche Biografien ernsthaft zu beeinträchtigen. Genau hier setzen wir für Sie an.

Berufsgerichtliche Verfahren

Die ärztliche Berufsgerichtsbarkeit ist ein eigenes Sanktionssystem, das neben dem Strafrecht, dem Approbationsrecht und dem Zivilrecht steht. Grundlage sind die Heilberufsgesetze der Länder. Wer als Arzt gegen seine Berufspflichten verstößt, muss sich vor dem zuständigen Berufsgericht verantworten. Einleiten kann das Verfahren der Vorstand der Ärztekammer, wenn er der Ansicht ist, dass eine Berufspflichtverletzung vorliegt, die mehr als eine bloße Rüge erfordert.

Was viele unterschätzen: Das berufsgerichtliche Verfahren bewertet nicht nur die einzelne Handlung, sondern das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Beschuldigten. Es fragt danach, ob eine pflichtenmahnende Einwirkung nötig ist, damit ein berufsrechtliches Fehlverhalten künftig unterbleibt. Der Fokus liegt also auf der Prognose, nicht auf der Bestrafung. Das klingt milder, als es ist. Denn je nachdem, wie das Verfahren bewertet wird, reicht der Sanktionskatalog von einem Verweis über empfindliche Geldbußen bis hin zur Entziehung des Berufswahlrechts und der Feststellung der Berufsunwürdigkeit. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Gericht die Akten sogar der zuständigen Behörde zur Prüfung eines Approbationsentzugs vorlegen. Hinzu kommt, dass das Gericht in bestimmten Situationen die Veröffentlichung der Entscheidung anordnen kann.

Und selbst wenn das Verfahren ohne Verurteilung endet: Allein die Tatsache, sich einem berufsgerichtlichen Verfahren stellen zu müssen, ist für jeden betroffenen Arzt eine erhebliche Belastung.

Wir begleiten Sie von dem Moment an, in dem Sie von einem möglichen Verfahren erfahren. Wir analysieren den Vorwurf, prüfen, ob und in welchem Umfang eine Berufspflichtverletzung tatsächlich vorliegt, und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine klare Linie für Ihre Verteidigung. Wer gut vorbereitet und konsequent vertreten in ein solches Verfahren geht, hat deutlich bessere Chancen, es mit einem für ihn tragbaren Ergebnis abzuschließen.

Disziplinarverfahren der KV

Das Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung ist ein eigenständiges Verfahren, das sich vom berufsgerichtlichen Verfahren der Ärztekammer grundlegend unterscheidet. Es richtet sich ausschließlich nach den vertragsärztlichen Pflichten und kann eingeleitet werden, wenn ein Vertragsarzt gegen seine Verpflichtungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder gegen die Satzungen der KV oder deren ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse verstößt.

Die möglichen Sanktionen sind abgestuft und reichen von der Verwarnung über den Verweis und eine Geldbuße bis zur Anordnung des Ruhens der Zulassung für bis zu zwei Jahre. Das Ruhen der Zulassung ist dabei die schärfste Maßnahme, die im Disziplinarverfahren der KV verhängt werden kann. Sie bedeutet im Klartext: Sie dürfen für diesen Zeitraum keine Kassenpatienten mehr behandeln und auch keinen Vertreter beschäftigen. Für eine Praxis, deren wirtschaftliche Grundlage auf der Versorgung von Kassenpatienten aufbaut, ist das eine existenzbedrohende Situation.

Auslöser für solche Verfahren sind in der Praxis häufig Abrechnungsauffälligkeiten, Verstöße gegen Dokumentationspflichten, das Unterschreiten von Mindestanforderungen an die Versorgung oder Probleme im Notdienst. Manchmal liegt dem Verfahren ein Missverständnis zugrunde, manchmal ein Fehler, der sich erklären und einordnen lässt, manchmal aber auch ein Sachverhalt, der einer klugen rechtlichen Strategie bedarf.

Wir vertreten Sie gegenüber dem Disziplinarausschuss der KV, prüfen die Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Verfahrens und sorgen dafür, dass der Sachverhalt vollständig und in Ihrem Sinne dargestellt wird. Wer in einem KV-Disziplinarverfahren gut aufgestellt ist, erhöht seine Chancen, eine unverhältnismäßige Maßnahme abzuwenden und seine Zulassung zu erhalten.

Kontakt

Sie haben Post von der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Sprechen Sie uns so früh wie möglich an. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Handlungsspielraum haben wir für Ihre Verteidigung.