Gesellschaftsrecht

Wie die rechtliche Struktur über Ihren Erfolg entscheiden kann

Sie möchten Patienten behandeln und nicht mit gesellschaftsrechtlichen Fallstricken kämpfen. Trotzdem ist die rechtliche Struktur, in der Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben, eine der wichtigsten Grundlagen Ihres beruflichen und wirtschaftlichen Erfolgs.

Wir beherrschen die Besonderheiten im Medizinbereich. Denn hier gelten nicht einfach die allgemeinen Regeln des Gesellschaftsrechts. Ärztliches Berufsrecht, Zulassungsrecht und Vertragsarztrecht überlagern sich und schaffen ein komplexes Regelwerk, das spezifisches Fachwissen erfordert. Genau das bringen wir für Sie mit.

Gesellschaftsverträge

Ein Gesellschaftsvertrag für eine Arztpraxis oder ein MVZ ist weit mehr als ein Stück Papier, mit dem ein Zusammenschluss besiegelt wird. Er muss die konkrete Lebenswirklichkeit sowie die teils unterschiedlichen Interessen der Ärzte in einer gemeinsam geführten Praxis widerspiegeln.

Was passiert, wenn ein Partner berufsunfähig wird? Wer führt die Praxis weiter, wer scheidet aus, wenn die gemeinsame Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint? Wie wird der Praxisanteil bewertet, wenn jemand ausscheidet? Kann eine abweichende Vergütung geregelt werden, wenn ein Partner weniger arbeitet als vereinbart? Was soll mit dem Vertragsartsitz passieren? Diese Fragen brauchen klare Antworten, und zwar bevor sie sich stellen.

Wir entwerfen oder optimieren für Sie einen Gesellschaftsvertrag, der ebenso durchdacht wie rechtssicher ist und auch wirklich zu Ihrer konkreten Situation passt. So wissen Sie und Ihre Partner von Anfang an, woran Sie sind, und vermeiden teure Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall Ihre Gemeinschaft zerreißen.

Gesellschafterwechsel

Sie möchten einen neuen Kollegen oder eine neue Kollegin in Ihre Praxis oder Ihr MVZ aufnehmen? Oder jemand möchte ausscheiden? Was zunächst nach einer einfachen Angelegenheit klingt, ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.

Wir prüfen jeden geplanten Gesellschafterwechsel sorgfältig auf seine rechtliche Folgen, gestalten die Aufnahme- oder Austrittsvereinbarung rechtssicher und sorgen dafür, dass die Zulassung Ihres MVZ oder Ihrer Gemeinschaftspraxis auch nach dem Wechsel auf einem stabilen Fundament steht.

MVZ-Gründung

Der Weg zur erfolgreichen MVZ-Gründung ist gespickt mit rechtlichen Hürden, die es zu kennen gilt.

Das Gesetz lässt nur bestimmte Gründer zu und beschränkt die zulässigen Rechtsformen für ein MVZ. Dazu kommen Anforderungen an die ärztliche Leitung, die Bürgschaftspflichten der Gesellschafter und die Zulassungsvoraussetzungen. Ein Fehler in der Gründungsstruktur kann dazu führen, dass die Zulassung gar nicht erst erteilt wird oder später wieder entzogen werden muss oder ggf. erhaltene Honorare zurückgezahlt werden müssen.

Wir entwickeln mit Ihnen die passende Gründungsstruktur, finden gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die optimale Rechtsform für Ihre Situation und sorgen dafür, dass sämtliche vertragsarztrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen von Anfang an erfüllt sind. So können sich von Beginn an auf das Wesentliche konzentrieren: die Patientenversorgung.

Auseinandersetzung

Wenn der Praxispartner zum Kontrahenten wird, zählt jedes Detail. Streitigkeiten unter Ärzten in einer gemeinsamen Praxis oder einem MVZ sind keine Seltenheit und können schnell existenzbedrohend werden, wenn keine klaren Regeln gelten oder im Eifer des Gefechts falsche Schritte unternommen werden.

Ob es um Gewinnverteilung, Arbeitsteilung oder die Bewertung des Praxisanteils beim Ausscheiden geht: Häufig stehen Fragen im Raum, bei denen viel auf dem Spiel steht, wirtschaftlich genauso wie persönlich.

Wir vertreten Ihre Interessen in solchen Auseinandersetzungen konsequent und pragmatisch. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihre wirtschaftliche Position sichert und dabei so viel wie möglich von dem bewahrt, was Sie aufgebaut haben. Wo immer möglich, suchen wir eine außergerichtliche Einigung: schnell, diskret und ohne öffentliches Aufsehen. Wenn es sein muss, kämpfen wir für Sie vor Gericht.

Umstrukturierungen

Vielleicht hat sich Ihre Praxis über die Jahre verändert. Was als Einzelpraxis begann, ist inzwischen eine Gemeinschaftspraxis. Oder Sie möchten aus einer GbR eine Partnerschaftsgesellschaft machen, eine Praxis in ein MVZ oder eine GbR/ein MVZ in die Trägerschaft einer GmbH überführen, oder Sie möchten Ihre Praxis für neue Kooperationspartner öffnen.

Solche Umstrukturierungen sind im ärztlichen Bereich besonders heikel, denn jede Veränderung kann unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Zulassung, Ihre Abrechnungsmöglichkeiten und Ihre Haftung haben. Was gesellschaftsrechtlich zulässig ist, kann vertragsarztrechtlich trotzdem problematisch sein.

Wir analysieren Ihre aktuelle Struktur, entwickeln gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Zielmodell und begleiten die Umstrukturierung Schritt für Schritt, rechtssicher, vorausschauend und so, dass Ihr Praxisbetrieb während des gesamten Prozesses reibungslos weiterläuft. Am Ende steht eine Struktur, die zu Ihrer Lebensphase, Ihren Zielen und Ihrem Praxismodell passt.

Kontakt

Sie planen eine Praxisgründung, einen Gesellschafterwechsel oder eine Umstrukturierung? Sprechen Sie uns an, am besten bevor Sie den nächsten Schritt tun.