Gesellschaftsverträge
Ein Gesellschaftsvertrag für eine Arztpraxis oder ein MVZ ist weit mehr als ein Stück Papier, mit dem ein Zusammenschluss besiegelt wird. Er muss die konkrete Lebenswirklichkeit sowie die teils unterschiedlichen Interessen der Ärzte in einer gemeinsam geführten Praxis widerspiegeln.
Was passiert, wenn ein Partner berufsunfähig wird? Wer führt die Praxis weiter, wer scheidet aus, wenn die gemeinsame Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint? Wie wird der Praxisanteil bewertet, wenn jemand ausscheidet? Kann eine abweichende Vergütung geregelt werden, wenn ein Partner weniger arbeitet als vereinbart? Was soll mit dem Vertragsartsitz passieren? Diese Fragen brauchen klare Antworten, und zwar bevor sie sich stellen.
Wir entwerfen oder optimieren für Sie einen Gesellschaftsvertrag, der ebenso durchdacht wie rechtssicher ist und auch wirklich zu Ihrer konkreten Situation passt. So wissen Sie und Ihre Partner von Anfang an, woran Sie sind, und vermeiden teure Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall Ihre Gemeinschaft zerreißen.
