Zulassungsrecht

Ihre Zulassung ist die Grundlage von allem

Ohne Zulassung keine GKV-Patienten, ohne GKV-Patienten keine wirtschaftlich tragfähige Praxis. Die vertragsärztliche Zulassung ist für die meisten niedergelassenen Ärzte die wichtigste Grundlage ihrer beruflichen Existenz. Umso mehr lohnt es sich, diesen Schritt mit der nötigen Sorgfalt und dem richtigen Know-how anzugehen.

Das Zulassungsrecht ist ein Spezialgebiet, das die Regeln des Sozialrechts, des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Berufsrechts auf engem Raum verbindet. Wir kennen dieses Regelwerk aus der täglichen Praxis und begleiten Ärzte, Praxen und MVZ durch sämtliche Verfahrensschritte bei einer Zulassung, Anstellungsgenehmigung oder Ermächtigung.

Zulassungsverfahren

Sie haben Ihre Weiterbildung abgeschlossen und möchten sich niederlassen? Oder Sie planen, ein MVZ zu gründen und brauchen die Zulassung für das MVZ? Dann stehen Sie vor einem Verfahren, das auf dem Papier strukturiert wirkt, in der Praxis aber mit mancher Tücke wartet.

Allein die einzureichenden Unterlagen verlangen Ihnen einiges ab. Dazu kommt die entscheidende Frage, ob im gewünschten Planungsbereich überhaupt noch eine Niederlassung/Zulassungen möglich sind oder ob Zulassungsbeschränkungen gelten. Gerade in vielen städtischen Regionen und beliebten Fachgruppen besteht planungsrechtlich eine „Überversorgung", was eine direkte Zulassung erheblich erschwert, z.B. über eine Sonderbedarfszulassung, oder ausschließt.

Wir prüfen für Sie im Vorfeld, welche Möglichkeiten realistisch sind. Wir kümmern uns um den Antrag und vertreten Sie gegenüber dem Zulassungsausschuss oder Konkurrenten um die Zulassung. Damit optimieren Sie nicht nur Ihre Möglichkeiten, Ihr Ziel zu erreichen, Sie vermeiden auch unnötige Verzögerungen.

Praxisnachfolgeverfahren

Sie möchten eine bestehende Praxis übernehmen oder Ihre eigene Praxis irgendwann in gute Hände weitergeben? Gerade in gesperrten Planungsbereichen ist das Nachbesetzungsverfahren der einzige Weg, einen Vertragsarztsitz zu erhalten oder weiterzugeben.

Dieses Verfahren ist weit komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Der Zulassungsausschuss kann die Nachbesetzung unter bestimmten Voraussetzungen sogar ablehnen, wenn er sie aus Versorgungsgründen für nicht erforderlich hält. In diesem Fall hat die Kassenärztliche Vereinigung dem ausscheidenden Arzt oder seinen Erben zwar den Verkehrswert der Praxis zu erstatten, aber ein Preis kann nie vollständig ersetzen, was ein Lebenswerk bedeutet. Bei mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach einem Kriterienkatalog, der unter anderem die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit sowie besondere Versorgungsaspekte berücksichtigt.

Oder kommt ein Verzicht auf die Zulassung bei weitere, eigener Anstellung in Betracht? Für wie lange? Mit welchem Umfang?

Ob Sie eine Praxis abgeben oder übernehmen wollen: Wir kennen die Stellschrauben dieses Verfahrens. Wir bereiten Ihre Unterlagen so vor, dass Ihre Chancen im Auswahlverfahren optimal sind, und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Wer eine Praxis übergibt, verdient am Ende ein Ergebnis, das dem entspricht, was er aufgebaut hat. Wer eine Praxis übernehmen möchte, verdient eine echte Chance.

Anstellungs- und Abrechnungsgenehmigungen

Die Zeiten, in denen ein Arzt allein in seiner Praxis tätig war, sind vielerorts vorbei. Viele Praxen beschäftigen heute angestellte Ärzte, und MVZ sind ohne angestellte Ärzte gar nicht denkbar. Doch jede Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Das gilt für die Anstellung in einer Einzelpraxis genauso wie für die Anstellung im MVZ.

Wird die Genehmigung nicht rechtzeitig beantragt oder fehlen Unterlagen, kann der angestellte Arzt seine Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nicht abrechnen. Das kostet Zeit, Geld und im schlimmsten Fall die neu eingestellte Kraft, die sich in der Wartezeit eine andere Stelle sucht.

Dazu kommen Abrechnungsgenehmigungen für besondere Leistungsbereiche, die eigene Qualifikationsnachweise und teils aufwendige Antragsverfahren erfordern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anstellungs- und Abrechnungsgenehmigungen vollständig, fristgerecht und reibungslos auf den Weg gebracht werden, damit Ihr Praxisbetrieb läuft, ohne dass Sie sich um die Bürokratie dahinter kümmern müssen.

Ermächtigungen

Nicht jeder Arzt, der an der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten teilnehmen möchte, kann oder will eine klassische Niederlassung anstreben. Für Krankenhausärzte, die ambulante Leistungen erbringen wollen, für leitende Ärzte mit spezialisierten Kenntnissen, die im ambulanten Bereich gefragt sind, oder für Einrichtungen, die in bestimmten Versorgungslücken tätig werden sollen, gibt es den Weg der Ermächtigung.

Die Ermächtigung wird vom Zulassungsausschuss erteilt und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Sie setzt in der Regel voraus, dass die fraglichen Leistungen ohne die besondere Qualifikation oder die spezifischen Möglichkeiten des Ermächtigten in der Region nicht ausreichend sichergestellt werden können. Das ist ein enger Korridor, der aber für die richtigen Kandidaten eine echte Chance eröffnet.

Wir prüfen für Sie, ob eine Ermächtigung in Ihrer Situation realisierbar ist, wie der Antrag optimal begründet wird und welche Unterlagen es braucht, um den Zulassungsausschuss zu überzeugen. Wer ermächtigt wird, gewinnt Handlungsspielraum im ambulanten Bereich, ohne seine bisherige Stelle aufgeben zu müssen.

Kontakt

Sie planen eine Niederlassung, eine Praxisübernahme oder möchten einen Arzt anstellen? Sprechen Sie uns an, bevor Sie den ersten Schritt tun. Ein frühes Gespräch spart erfahrungsgemäß mehr, als es kostet.