(Praxis-)Kaufrecht

Wenn eine Praxis den Eigentümer wechselt, geht es um mehr als einen Kaufpreis

Der Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben eines niedergelassenen Arztes. Auf dem Spiel steht nicht nur ein Kaufpreis, sondern das Ergebnis jahrelanger Arbeit: ein gewachsener Patientenstamm, ein guter Ruf, etablierte Abläufe und eine medizinische Infrastruktur, die oft ein Vielfaches des sichtbaren Sachwertes ausmacht.

Gleichzeitig ist der Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis in einem rechtlichen Umfeld eingebettet, das weit über das allgemeine Kaufrecht hinausgeht. Vertragsarztrecht, Berufsrecht und Zulassungsrecht überlagern sich. Ein Fehler in einem dieser Bereiche kann den gesamten Vorgang gefährden. Wir sind mit diesen Zusammenhängen aus der täglichen Praxis vertraut und begleiten Käufer wie Verkäufer durch jeden Schritt dieses Prozesses.

Praxiskaufverträge

Eine Arztpraxis ist kein gewöhnlicher Kaufgegenstand. Was beim Kauf oder Verkauf den eigentlichen Wert ausmacht, ist meist nicht das Inventar, sondern ein Bündel immaterieller Faktoren: der Patientenstamm, die Fachgruppe, der Standort und Zuweiserbeziehungen. All das bildet zusammen das sogenannte Chancenpaket einer Praxis, das im Kaufvertrag rechtssicher abgebildet sein muss.

Hinzu kommt eine Besonderheit, die viele unterschätzen: Die vertragsärztliche Zulassung selbst ist keine handelbare Ware und kann nicht direkt übertragen werden. In Planungsbereichen, in denen keine neuen Zulassungen mehr möglich sind, muss der Erwerber die Zulassung im Nachbesetzungsverfahren neu beantragen. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Praxiskaufvertrag typischerweise unter der Bedingung steht, dass der Käufer diese Zulassung tatsächlich erhält. Fällt die Bedingung weg, entfaltet der Vertrag keine Wirkung. Wer das nicht bedenkt, riskiert erhebliche wirtschaftliche Schäden auf beiden Seiten.

Dazu kommen weitere praxisspezifische Fragen: Wann darf die Patientenkartei übergeben werden, und was ist dabei datenschutzrechtlich zu beachten? Welche Arbeitsverhältnisse gehen über, und unter welchen Bedingungen? Welche laufenden Verträge übernimmt der Käufer, und welche nicht?

Wir gestalten Ihren Praxiskaufvertrag so, dass er all diese Punkte klar regelt, Ihre Interessen schützt und auch dann trägt, wenn nach dem Vertragsschluss unerwartete Fragen auftauchen. Ob Sie kaufen oder verkaufen: Sie sollen wissen, worauf Sie sich einlassen, und am Ende zu einem Ergebnis kommen, das dem entspricht, was Sie sich vorgestellt haben.

Anteilskaufverträge

Neben dem klassischen Praxiskauf gibt es eine zweite, zunehmend verbreitete Form der Praxisübernahme: den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Wer sich in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft einkauft oder Anteile an einem MVZ erwirbt, schließt keinen Praxiskaufvertrag, sondern einen Anteilskaufvertrag. Der Unterschied klingt technisch, hat aber erhebliche praktische Konsequenzen.

Beim Anteilskauf werden keine einzelnen Vermögensgegenstände übertragen, sondern ein Gesellschaftsanteil mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Das bedeutet: Der Käufer tritt in alle laufenden Verträge, Verbindlichkeiten und Risiken der Gesellschaft ein, auch in solche, die er zum Zeitpunkt des Kaufs vielleicht noch gar nicht kennt.

Besonders beim MVZ gelten darüber hinaus strenge gesetzliche Vorgaben. Gesellschaftsanteile an einem MVZ dürfen nur an Personen oder Einrichtungen übertragen werden, die die gesetzlichen Gründungsvoraussetzungen erfüllen. Wird ein Anteil an jemanden abgetreten, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können die rechtlichen Folgen für das gesamte MVZ gravierend sein.

Wir prüfen bei jedem Anteilskaufvertrag nicht nur die zivilrechtliche Seite, sondern auch die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit der geplanten Transaktion. So stellen Sie sicher, dass Ihr Einstieg oder Ausstieg auf einem sicheren Fundament steht und nicht von einer versteckten Rechtsfrage nachträglich infrage gestellt wird.

Due Diligence

Bevor Sie eine Praxis oder einen Gesellschaftsanteil kaufen, sollten Sie wissen, was Sie wirklich kaufen. Eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung des Kaufobjekts, die sogenannte Due Diligence, ist bei einem Praxiskauf kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

Der Grund ist einfach: Der Wert einer Praxis lässt sich von außen kaum einschätzen. Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen geben einen ersten Überblick, aber sie zeigen nicht, ob die Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber in Ordnung sind, ob offene Rückforderungen drohen, ob wichtige Mitarbeiter an die Praxis gebunden sind oder ob laufende Mietverträge zu marktunüblichen Konditionen abgeschlossen wurden.

Beim Kauf von GmbH-Anteilen an einem MVZ kommt hinzu, dass der Verkäufer nach der Rechtsprechung eine gesteigerte Aufklärungspflicht trifft. Er muss alle Umstände offenlegen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtung ernsthaft gefährden könnten. Tut er das nicht, eröffnet das dem Käufer im Nachhinein Ansprüche. Doch besser als ein späterer Streit ist eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld.

Wir führen für Sie eine strukturierte rechtliche Due Diligence durch, die die zulassungsrechtliche Situation, die Abrechnungshistorie, die Vertragslandschaft und die berufsrechtliche Compliance des Kaufobjekts umfasst. So gehen Sie in die Vertragsverhandlungen mit einem klaren Bild davon, was die Praxis wirklich wert ist und welche Risiken einzupreisen sind.

Gewährleistungsansprüche

Manchmal stellt sich erst nach dem Kauf heraus, dass die Praxis nicht das war, was sie zu sein schien. Der Patientenstamm war kleiner als dargestellt. Abrechnungsprobleme waren dem Verkäufer bekannt, wurden aber nicht offengelegt. Wichtige Zuweiserbeziehungen waren bereits abgekühlt. Oder ein Sachmangel zeigt sich, der den Praxisbetrieb beeinträchtigt.

In solchen Situationen stellen sich schnell komplexe Fragen: Liegt überhaupt ein Mangel im Rechtssinn vor? Wurde eine Frist für die Geltendmachung des Anspruchs versäumt? Kann der Kaufpreis gemindert werden, oder ist Schadensersatz die richtige Anspruchsgrundlage? Und lohnt sich der Aufwand eines Rechtsstreits überhaupt, wenn der Verkäufer den Mangel vielleicht bestreitet?

Auch auf der Verkäuferseite stellen sich Fragen: Was müssen Sie offenbaren, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen? Welche Gewährleistungen können Sie im Kaufvertrag einschränken, ohne dabei Risiken einzugehen?

Wir kennen beide Seiten dieser Medaille und helfen Käufern dabei, ihre Ansprüche zu identifizieren, zu bewerten und konsequent durchzusetzen. Und wir helfen Verkäufern dabei, ihre Haftung durch kluge Vertragsgestaltung auf das vernünftige Maß zu begrenzen. Das Ziel in beiden Fällen ist dasselbe: ein abgeschlossener Vorgang, der Sie nicht jahrelang beschäftigt.

Kontakt

Sie planen eine Praxisübernahme oder einen Praxisverkauf? Sprechen Sie uns frühzeitig an. Je früher wir eingebunden werden, desto besser können wir Ihre Interessen schützen und desto reibungsloser verläuft der gesamte Prozess.