KV-Abrechnung
Die vertragsärztliche Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung folgt einem dichten Regelwerk aus Bundesmantelverträgen, Honorarverteilungsmaßstäben, Abrechnungsbestimmungen des EBM und regionalen Vereinbarungen. Was auf dem Papier wie ein standardisiertes System wirkt, ist in der Praxis eine Quelle von Fehlern, Missverständnissen und wirtschaftlichen Einbußen.
Wer falsch abrechnet, sei es aus Unkenntnis der aktuellen Abrechnungsbestimmungen, wegen fehlender Genehmigungen oder wegen unvollständiger Dokumentation, riskiert Honorarberichtigungen und Rückforderungen. Die Kassenärztliche Vereinigung ist nach § 106d SGB V verpflichtet, die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen sowie deren Plausibilität zu prüfen. Dazu gehört ausdrücklich auch die arztbezogene Prüfung auf Einhaltung der Zeitrahmen für das täglich abrechenbare Leistungsvolumen. Ein Bescheid, der eine Honorarkorrektur feststellt, kann einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, der sich rückwirkend auf mehrere Quartale erstreckt.
Wir prüfen für Sie, ob Honorarkorrekturen der KV rechtmäßig sind, und vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren. Darüber hinaus helfen wir dabei, Abrechnungsstrukturen so aufzusetzen, dass formale Fehler von vornherein vermieden werden. Denn ein Bescheid, der nie ergeht, kostet Sie keine Zeit und kein Geld.
