Vorwurf eines Abrechnungsbetruges im GKV-Bereich
Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung sind oft der Ausgangspunkt. Stellt die KV-Auffälligkeiten in der Abrechnung fest, kann sie die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Ab diesem Moment beginnt ein Verfahren, das einer eigenen Logik folgt, und zwar einer, die mit dem Honorarrecht nur noch bedingt etwas zu tun hat.
Was viele nicht wissen: Wenn ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs im Raum steht, geht es nicht nur um eine mögliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Es drohen parallel dazu berufsrechtliche Konsequenzen, ein Antrag auf Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung und im schlimmsten Fall sogar ein Verfahren auf Widerruf der Approbation. Strafrecht, Sozialrecht und Berufsrecht greifen hier ineinander, und wer nur auf einer dieser Ebenen reagiert, verliert auf den anderen.
Wir verteidigen Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in den parallel laufenden sozialrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren. Wir prüfen, ob der erhobene Vorwurf tatsächlich einem strafbaren Verhalten entspricht, ob die behaupteten Abrechnungsfehler einer rechtlichen Nachprüfung standhalten, und wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen auf allen Ebenen gleichzeitig und konsequent vertreten werden.
