Strafrecht

Wenn aus einer Abrechnungsfrage eine Strafsache wird

Das Strafrecht im Medizinbereich ist ein Feld, auf dem die Grenzen zwischen erlaubtem Verhalten und strafbarer Handlung oft enger beieinanderliegen als gedacht.

Wir vertreten Ärzte, Praxisinhaber und MVZ-Betreiber gegen strafrechtliche Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ihrer Abrechnungstätigkeit erhoben werden. Wir kennen das medizinische Abrechnungssystem, die Schnittstellen zum Strafrecht und die Konsequenzen, die über die eigentliche Strafe weit hinausgehen können.

Vorwurf eines Abrechnungsbetruges im GKV-Bereich

Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung sind oft der Ausgangspunkt. Stellt die KV-Auffälligkeiten in der Abrechnung fest, kann sie die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Ab diesem Moment beginnt ein Verfahren, das einer eigenen Logik folgt, und zwar einer, die mit dem Honorarrecht nur noch bedingt etwas zu tun hat.

Was viele nicht wissen: Wenn ein Vorwurf des Abrechnungsbetrugs im Raum steht, geht es nicht nur um eine mögliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Es drohen parallel dazu berufsrechtliche Konsequenzen, ein Antrag auf Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung und im schlimmsten Fall sogar ein Verfahren auf Widerruf der Approbation. Strafrecht, Sozialrecht und Berufsrecht greifen hier ineinander, und wer nur auf einer dieser Ebenen reagiert, verliert auf den anderen.

Wir verteidigen Sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in den parallel laufenden sozialrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren. Wir prüfen, ob der erhobene Vorwurf tatsächlich einem strafbaren Verhalten entspricht, ob die behaupteten Abrechnungsfehler einer rechtlichen Nachprüfung standhalten, und wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen auf allen Ebenen gleichzeitig und konsequent vertreten werden.

Vorwurf eines Abrechnungsbetruges bei der Privatliquidation

Auch im Bereich der privaten Abrechnung nach der GOÄ können Abrechnungsvorgänge strafrechtliche Relevanz erlangen.

Typische Konstellationen, die in der Praxis zu Ermittlungsverfahren führen können sind z.B. die Abrechnung von Leistungen, die nicht persönlich erbracht wurden, obwohl die GOÄ persönliche Leistungserbringung voraussetzt oder die Abrechnung unter falschen Gebührenordnungspositionen, obwohl der Arzt von der Richtigkeit seiner Abrechnung überzeugt war.

Hinzu kommt: Auch Abrechnungen, die über private Abrechnungsdienstleister laufen, schützen den Arzt nicht vor strafrechtlicher Verantwortung, denn die strafrechtliche Verantwortung liegt beim abrechnenden Arzt.

Wir prüfen für Sie, ob ein erhobener Vorwurf rechtlich belastbar ist, ob die behaupteten Abrechnungsfehler tatsächlich die Voraussetzungen eines Betrugs erfüllen, und wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden und Gerichten. Dabei behalten wir auch die parallelen zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Risiken im Blick, die ein GOÄ-Abrechnungsstreit auslösen kann.

Ermittlungsverfahren und Strafverteidigung

Der Moment, in dem ein Arzt von einem Ermittlungsverfahren erfährt, ist selten ein ruhiger. Im Worst Case erscheinen Kriminalbehörden in der Praxis und beginnen, Patientenakten, Abrechnungsunterlagen und EDV-Systeme zu sichern. Der Praxisbetrieb steht still, das Personal ist verunsichert, und der betroffene Arzt steht unter einem Druck, der sich kaum in Worte fassen lässt.

In dieser Situation kommt es auf jede Stunde an. Was in den ersten Stunden und Tagen eines Ermittlungsverfahrens gesagt oder nicht gesagt wird, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend prägen.

Wir stehen Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite. Wir sichern Ihre Rechte während der Durchsuchung, prüfen die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses, und wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine durchdachte Verteidigungsstrategie. Wir behalten dabei auch die Konsequenzen im Blick, die ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs in der Parallelwelt des Vertragsarztrechts und des Approbationsrechts haben kann. Denn ein Ermittlungsverfahren allein kann unter bestimmten Umständen bereits zu berufsrechtlichen Maßnahmen führen, noch bevor ein Gericht über die Schuldfrage entschieden hat.

Unser Ziel ist, das Verfahren so früh wie möglich in eine für Sie tragbare Richtung zu lenken: durch eine konsequente Verteidigung, durch die frühzeitige Einbringung entlastender Gesichtspunkte und, wo das möglich und sinnvoll ist, durch eine außergerichtliche Lösung, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Starkes Netzwerk für besonders komplexe Verfahren

Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs sind medizinrechtliche Fälle, die in einem strafrechtlichen Gewand auftreten. Das bedeutet: Wer diese Mandanten wirkungsvoll verteidigt, muss beides beherrschen. Das Abrechnungssystem der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ebenso wie die Logik eines Ermittlungs- und Strafverfahrens. Diese Kombination ist selten, und sie ist der Kern unserer Arbeit in diesem Bereich.

Zugleich wissen wir aus Erfahrung, dass es Verfahrensstadien und Konstellationen gibt, in denen es für unsere Mandanten von Vorteil ist, wenn neben der medizinrechtlichen Expertise auch die Tiefe eines auf Strafverteidigung hochspezialisierten Strafrechtlers zur Verfügung steht. Für genau diese Situationen pflegen wir ein belastbares Netzwerk erfahrener Strafverteidiger, die wir je nach Verfahrensstand, Tatvorwurf und Komplexität des Falles gezielt hinzuziehen.

Das ist für unsere Mandanten ein echter Mehrwert. Denn wer im richtigen Moment die richtigen Fachleute an seiner Seite hat, ist deutlich besser aufgestellt. Unser Anspruch ist nicht, alles allein zu machen, sondern Ihnen in jeder Phase des Verfahrens den bestmöglichen Schutz zu sichern.

Kontakt

Sie haben ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten oder befürchten, dass Abrechnungsvorgänge strafrechtlich überprüft werden? Wenden Sie sich sofort an uns. In strafrechtlichen Verfahren gilt: Je früher wir eingebunden werden, desto mehr können wir für Sie tun.